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E, 2. Regelung für Praktikantinnen und Praktikanten (PraktR)


§ 17 Ausschlussfrist

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Zuletzt geändert zum: 01.12.2009, Beschluss vom 30.06.2010


Ansprüche aus dem Praktikantenverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der Praktikantin/dem Praktikanten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.

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