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E, 2. Regelung für Praktikantinnen und Praktikanten (PraktR)


§ 3 Probezeit

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Zuletzt geändert zum: 01.12.2009, Beschluss vom 30.06.2010


(1) Die Probezeit beträgt drei Monate.

(2) Während der Probezeit kann das Praktikantenverhältnis von beiden Seiten jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

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