Teil D: Sonstige Regelungen
D, 8. Regelung über eine ergänzende Leistung an Beschäftigte und Auszubildende | Zurück | Vor |
Beteiligte (Erz-)Bistümer: Augsburg·Bamberg·Eichstätt·München und Freising·Passau·Regensburg·Würzburg
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