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A, 2. Allgemeine Vergütungsordnung/Tätigkeitsmerkmale
A, 2.12. Vorläufige Entgeltordnung für Beschäftigte im Pfarrbüro* | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.09.2011, Beschluss vom 29.06.2011
*Der Begriff Pfarrbüro umfasst auch Verwaltungsbüros von über eine Pfarrei hinausgehenden Zusammenschlüssen von Pfarreien, Verwaltungsbüros von Dekanaten oder Zusammenschlüssen von Dekanaten.