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A, 2. Allgemeine Vergütungsordnung/Tätigkeitsmerkmale


A, 2.12. Vorläufige Entgeltordnung für Beschäftigte im Pfarrbüro*

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Zuletzt geändert zum: 01.09.2011, Beschluss vom 29.06.2011


*Der Begriff Pfarrbüro umfasst auch Verwaltungsbüros von über eine Pfarrei hinausgehenden Zusammenschlüssen von Pfarreien, Verwaltungsbüros von Dekanaten oder Zusammenschlüssen von Dekanaten.
§ 1 Grundlagen des Entgelts
§ 2 Übergangsregelungen

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